- Kennleuchten
- Kennleuchten,der Kennzeichnung von Position, Bewegungsrichtung und Einsatzart dienende Lichter an Land-, See- und Luftfahrzeugen, die teils kontinuierlich strahlendes, teils umlaufendes (Rundumkennleuchten), blinkendes oder teilgerichtetes, weißes oder durch Filter rot, grün, blau oder gelb erscheinendes Licht abstrahlen. So wird z. B. die Steuerbordseite von Schiffen und Flugzeugen durch grüne, die Backbordseite mit roten teilgerichteten Lichtern gekennzeichnet. Im Straßenverkehr dürfen Rundumkennleuchten, z. B. Blaulicht, nur von bestimmten Fahrzeugen geführt werden. Mit gelbem Blinklicht sind u. a. Kraftfahrzeuge des Straßendienstes öffentlicher Verwaltungen, Pannenhilfsfahrzeuge und Fahrzeuge mit ungewöhnlichen Abmessungen ausgerüstet.
Universal-Lexikon. 2012.